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Stoffpläne für die mündlichen
Prüfungen im Rahmen der Ersten
Theologischen Prüfung

Vom 14. März 2002

(KABl. 2002 S. 117)

Auf Grund von § 13 der Ordnung für die Erste Theologische Prüfung (Theol. Prüfungsordnung I – ThPrO I1#)2# vom 14. März 2002 hat die Kirchenleitung am 14. März 2002 folgende Stoffpläne erlassen:
Die Stoffpläne für die mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung sind an der Übersicht der EKD über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen orientiert:
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ALTES TESTAMENT

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A. Grundwissen

  1. Hebräische Sprachkenntnisse zum Übersetzen des Alten Testaments, die durch kursorische Lektüre fundiert sind.
  2. Kenntnis der Hauptprobleme der Einleitung in das Alte Testament.
  3. Kenntnis der Geschichte Israels (bis 70 n. Chr.) in den Grundzügen, auch im Rahmen der Geschichte und der Religionsgeschichte des Alten Orients; Überblick über die Landeskunde Palästinas.
  4. Nähere Kenntnis mindestens je eines Buches aus den Gruppen Pentateuch/Thora, „Frühere Propheten“, „Spätere Propheten“ sowie der „Schriften“ des alttestamentlichen Kanons auf Grund exemplarischer Exegese.
  5. Nähere Kenntnis der Hauptprobleme alttestamentlicher Theologie (anhand mindestens einer „Theologie des Alten Testaments“) und von Fragestellungen christlicher und jüdischer Hermeneutik. Gesichtspunkte und Probleme der theologischen Frauenforschung sind zu berücksichtigen.
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B. Spezialgebiete

Als Beispiele für mögliche Spezialgebiete werden genannt:
Schöpfung/Königtum in Israel/Deuteronomistisches Geschichtswerk/Recht und Gesetz im Alten Testament/Tempel und Kult/Ein Aspekt alttestamentlicher Theologie im religionsgeschichtlichen Zusammenhang/Ethik der Weisheitsschriften/Gottesbilder im Alten Testament/Ein alttestamentliches Buch von vergleichbarem Umfang (z. B. Hosea, Amos, Protojesaja, Deuterojesaja, Psalmen, Proverbia)/Frauengestalten im Alten Testament/Probleme christlicher und jüdischer Hermeneutik und deren Wirkungsgeschichte im Rahmen des Verhältnisses von Christen und Juden.
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NEUES TESTAMENT

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A. Grundwissen

  1. Griechische Sprachkenntnisse zum Übersetzen des Neuen Testaments, die durch kursorische Lektüre fundiert sind.
  2. Kenntnis der Hauptprobleme der Einleitung in das Neue Testament.
  3. Kenntnis der Umwelt des Neuen Testaments, insbesondere der politischen und religiösen Geschichte des Judentums unter römischer Herrschaft und der Geschichte des Urchristentums in Grundzügen.
  4. Nähere Kenntnis folgender Schriften des Neuen Testaments auf Grund exegetischer Bearbeitung des griechischen Textes:
    1. ein synoptisches Evangelium unter Berücksichtigung der Grundzüge des synoptischen Vergleiches,
    2. das Johannesevangelium,
    3. der Römerbrief,
    4. zwei weitere neutestamentliche Schriften, davon mindestens eine nichtpaulinische.
  5. Nähere Kenntnis der Hauptprobleme neutestamentlicher Theologie unter Einbeziehung des Verhältnisses zum Alten Testament und zur Theologie des Judentums sowie von Fragestellungen christlicher Hermeneutik. Gesichtspunkte und Probleme theologischer Frauenforschung sind zu berücksichtigen.
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B. Spezialgebiete

Als Beispiele für mögliche Spezialgebiete werden genannt:
  • eine der Hauptschriften des Neuen Testaments (z. B. ein synoptisches Evangelium, Johannesevangelium, Römerbrief, 1. Petrusbrief, Hebräerbrief, Johannesoffenbarung),
  • Themen der neutestamentlichen Theologie (z. B. Gottesherrschaft in der Verkündigung Jesu, Abendmahl, Theologie des Markus, Johanneische Passionsgeschichte, Gesetz bei Paulus bzw. Matthäus, Ekklesiologie der Deuteropaulinen, ein Aspekt neutestamentlicher Theologie im religionsgeschichtlichen Zusammenhang),
  • Fragen der Geschichte des Urchristentums und seiner Verklammerung mit der Umwelt (z. B. Johannes der Täufer, Die Pharisäer im Neuen Testament, Diakonie im Urchristentum, Die urchristliche Mission, Urchristentum und römischer Staat),
  • Frauen im Neuen Testament (z. B. Frauen um Jesus, Frauen in der frühchristlichen Gemeindeentwicklung).
Außerbiblischen Quellen zum religiösen und politischen Umfeld des Urchristentums sind je nach Sacherfordernis mindestens in Übersetzung heranzuziehen.
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KIRCHENGESCHICHTE

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A. Grundwissen

  1. Das Grundwissen erstreckt sich auf einen Überblick über die Epochen der Kirchengeschichte, auf bestimmende Personen und Ereignisse mit einigen wichtigen Daten als Orientierungspunkte und auf die zentralen Problemstellungen der einzelnen Epochen.
    Dabei ist an folgende Epochen gedacht:
    • Alte Kirche (z. B. Entstehung des trinitarischen und christologischen Dogmas),
    • Mittelalter (z. B. Scholastik),
    • Reformation,
    • Pietismus und Aufklärung,
    • 19. und 20. Jahrhundert.
  2. Das Grundwissen soll außerdem an einem Längsschnitt anhand eines Hauptthemas der Kirchengeschichte orientiert werden.
    Als Beispiele werden genannt:
    Kirche und Staat/Geschichte des Papsttums/Konziliengeschichte/Geschichte des Mönchtums/Ketzergeschichte/Missionsgeschichte/Geschichte der Christologie/der Gnaden- bzw. Rechtfertigungslehre/des Kirchenbegriffs, der Sakramentslehre, der Eschatologie.
    Das ausgewählte Hauptthema ist je nach Sacherfordernis im Horizont der römisch-katholischen Kirche, der orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Kirchen sowie der ökumenischen Diskussion der Gegenwart zu behandeln.
  3. Zum Grundwissen gehört außerdem die Kenntnis des Verhältnisses von Christen und Juden in Geschichte und Gegenwart. Gesichtspunkte und Probleme der theologischen Frauenforschung sind zu berücksichtigen.
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B. Spezialgebiete

Als Beispiele für ein Spezialgebiet werden genannt:
  • ein begrenztes Thema aus einer der unter A 1 genannten Epochen (Querschnitt), z. B. Bekenntnisbildung in der alten Kirche, Investiturstreit, Mittelalterliche Frauenmystik, Entwicklung des jungen Luther, Diakonie im 19. Jahrhundert, Protestantismus und Frauenbewegung im 19. Jahrhundert, Kirche im Dritten Reich,
  • ein Thema aus der Kirchen- und Theologiegeschichte, wie unter A 2 genannt (Längsschnitt),
  • z. B. Kirche und Staat, Sakramente, Mönchtum, Diakonisches Handeln, Frauenbild bei Augustin, Thomas v. Aquin und Luther,
  • Schwerpunkte aus der christlich-jüdischen Geschichte (z. B. Jüdisches Leben in Westfalen im frühen Mittelalter, Luther und die Juden, Judentum und Kirche im Nationalsozialismus), Geschichte der ökumenischen Bewegung, Ein Aspekt der Kirchengeschichte im religionsgeschichtlichen Horizont,
  • Frauen in der Kirchengeschichte (z. B. Hildegard von Bingen, Dominikanerinnen, Hexenprozesse, Frauen im Kirchenkampf).
Bei dem Schwerpunkt werden die Lektüre von exemplarischen Quellenschriften und die Beschäftigung mit ausgewählter Sekundärliteratur vorausgesetzt.
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SYSTEMATISCHE THEOLOGIE
(DOGMATIK UND ETHIK)

Im Fach Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik) soll die Fähigkeit zu theologischer Urteilsbildung nachgewiesen werden. Dazu sollen in exemplarischer Weise gegenwärtige Probleme in Auseinandersetzung mit der biblischen und theologiegeschichtlichen Tradition verstanden sowie mögliche Lösungen vorgestellt und beurteilt werden. Die Prüfung besteht aus zwei zeitlich etwa gleichen Teilen, in denen zum einen dogmatische und zum anderen ethische Fragestellungen behandelt werden.
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A. Grundwissen

  1. Kenntnis der Grundzüge reformatorischer Theologie, unter Berücksichtigung der lutherischen und reformierten Bekenntnisschriften,
  2. Kenntnis eines dogmatischen bzw. einer systematisch-theologischen Gesamtdarstellung,
  3. Grundkenntnisse in der römisch-katholischen Lehrbildung,
  4. Grundkenntnisse des christlich-jüdischen Dialogs,
  5. Kenntnis eines ethischen Entwurfs des 19./20. Jahrhunderts (seit Schleiermacher),
  6. Kenntnis der theologischen Grundlagen der Ethik (z. B. Gesetz und Evangelium, Gute Werke, Rechtfertigung und Heiligung, Nachfolge, Gewissen). Vermögen, ethische Fragen und Themen in übergreifende theologische Zusammenhänge einzuordnen. Kenntnis von Argumentationsverfahren und methodischen Ansätzen (z. B. Teleologie, Situationsethik, Kasuistik),
  7. Kenntnis eines grundlegenden Entwurfs philosophischer Ethik.
  8. In beiden Bereichen der systematischen Theologie (Dogmatik und Ethik) sind Gesichtspunkte und Probleme der theologischen Frauenforschung zu berücksichtigen.
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B. Spezialgebiete

Hier wird dem Prüfling die Gelegenheit gegeben nachzuweisen, dass er in einem der beiden Prüfungsbereiche (Dogmatik oder Ethik)
  • eine Gesamtdarstellung seit dem 19. Jahrhundert in ihrem argumentativen Aufbau erarbeitet hat, ihre charakteristischen Unterschiede gegenüber einer anderen Darstellung kennt und ihren Ertrag für gegenwärtige Probleme und Urteile selbstständig zu bewerten vermag,
  • im Rahmen eines gewichtigen dogmatischen Topos (z. B. Gotteslehre, Christologie, Trinitätslehre, Eschatologie, Ekklesiologie) selbstständig denken und verschiedene Lehrmeinungen hinsichtlich ihrer biblischen Begründung, ihrer methodischen Voraussetzungen sowie ihrer kirchlichen Tragweite und ihrer ethischen Implikationen beurteilen kann,
  • angesichts eines konkreten ethischen Spezialgebietes aus dem Bereich der Individualethik oder der Sozialethik in der Lage ist, Sachkunde und Wissen darzulegen sowie unter Bezugnahme auf die biblische und kirchliche Tradition und in Aufnahme von Erkenntnissen heutiger Wissenschaften seine Urteilsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Der Prüfling muss zudem fähig sein, das ethische Spezialwissen auf entsprechende Grundlagen der Dogmatik zu beziehen.
In dem jeweils anderen Prüfungsbereich (Dogmatik bzw. Ethik) wird das Grundwissen geprüft.
Als Beispiele für dogmatische Spezialgebiete werden genannt:
Theologie als Wissenschaft/Das Problem der natürlichen Theologie/Die Frage nach der Existenz Gottes/Grundfragen der Trinitätslehre/Verbindlichkeit der Bibel/Die reformatorische Rechtfertigungslehre im ökumenischen Dialog/Grundfragen christlicher Anthropologie/Christliche Eschatologie im Vergleich mit gegenwärtigen Formen der Zukunftserwartung/Ein systematisch-theologisches Problem in feministischer Perspektive/Ein systematisch-theologisches Problem in der Perspektive des christlich-jüdischen Dialogs/Ein systematisches Problem in ökumenischer Perspektive/Ein dogmatisches Thema im religionsgeschichtlichen Horizont.
Als Beispiele für ethische Spezialgebiete werden genannt:
Arbeit und Arbeitslosigkeit/Eigentum/Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik/Probleme der Weltwirtschaft/Probleme der Friedensethik/Staatsverständnis/Ethische Grundprobleme der Diakonie/Menschenrechte/Widerstandsrecht/Strafe/Eid/Ehe und Ehescheidung/Sterbehilfe und Euthanasie/Schwangerschaftsabbruch/Probleme der Bioethik (z. B. Gentechnik)/Verantwortung für das Leben/Ein ethisches Problem in ökumenischer Perspektive.
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PRAKTISCHE THEOLOGIE

In der Praktischen Theologie verbinden sich theologische, humanwissenschaftliche, historische, didaktische und ästhetische Fragestellungen.
In diesem Fach werden Kenntnisse, methodisches Können und kritisches Verständnis erwartet mit dem Ziel, kirchliches Handeln und religiöse Phänomene in gesellschaftlichen Kontexten zu analysieren und zu konzipieren.
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A. Grundwissen

Das Grundwissen bezieht sich auf elementare Kenntnisse zu folgenden Gebieten:
Homiletik, Seelsorge, Liturgik, Kasualien, Religionspädagogik, Diakonik, Gemeindeaufbau, Gemeindeleitung, Pastoraltheologie. Gesichtspunkte und Probleme der theologischen Frauenforschung sind zu berücksichtigen.
Das Grundwissen kann anhand eines Lehrbuches und/oder anhand von Monographien zu einzelnen Gebieten der Praktischen Theologie erworben werden.
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B. Spezialgebiete

Spezialwissen erwächst aus einem Gebiet der Praktischen Theologie, mit dem im Studium eine vertiefte Auseinandersetzung stattfand. Es kann aber auch mehrere Gebiete in der Praktischen Theologie berühren. Der Prüfling muss zudem fähig sein, das Spezialwissen auf entsprechende Grundfragen der Praktischen Theologie zu beziehen.
Als Beispiele für Spezialgebiete werden genannt:
Begriff und Aufgabe der Praktischen Theologie/Die Methodenfrage in der Praktischen Theologie/Verständnis und Formen des Pfarramtes/Pastorale Identität von Männern und Frauen/Kooperation in der Gemeinde/Der evangelische Gottesdienst/Abendmahlsverständnis und Abendmahlpraxis/Theorie und Praxis der kirchlichen Taufe/Das Evangelische Gesangbuch/Kirche und Kunst/Konzeptionen im Vergleich/Die politische Predigt/Die missionarische Predigt/Konzeptionen der Seelsorge im Vergleich/Ziele und Wege der Krankenseelsorge/Gewalt gegen Mädchen und Frauen als Thema der Seelsorge/Kirche und Diakonie/Diakonisches Handeln in der Gemeinde/Kirche in der pluralen Gesellschaft/Kirchen- und Staatskirchenrecht/Kirche und Schule/Glaubensentwicklung im Lebenslauf/Religionspädagogische Konzeptionen im Vergleich/Ziele und Methoden der Konfirmandenarbeit/Theorie und Praxis der kirchlichen Erwachsenenbildung/Konzepte des Gemeindeaufbaues/Ansätze zu ökumenischem Lernen und ökumenischer Gemeindeerneuerung.
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II. Schlussbestimmungen

  1. Diese Stoffpläne treten am 1. April 2002 in Kraft.
  2. Unbeschadet der Möglichkeit des Freiversuchs nach § 25 der Ordnung für die Erste Theologische Prüfung (Theol. Prüfungsordnung I – ThPrO I3#)4# vom 14. März 2002 verbleibt es für die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Erste Theologische Prüfung bis zum Herbsttermin 2005 (Meldeschluss: 10. Januar 2005) absolvieren, beim bisherigen Recht. Dies gilt auch für eine ggf. notwendige Wiederholungsprüfung.

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1 ↑ Nr. 520.
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2 ↑ Nr. 520.
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3 ↑ Nr. 520.
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4 ↑ Nr. 520.