.

Kirchengesetz
zu dem Vertrag zwischen
der Evangelischen Kirche im Rheinland,
der Evangelischen Kirche von Westfalen
und der Lippischen Landeskirche
und dem Land Nordrhein-Westfalen

Vom 16. November 1984

(KABl. 1984 S. 129)

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####

Artikel 1

( 2 ) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
#

Artikel 2

( 1 ) Das Kirchengesetz tritt mit der Verkündung in Kraft2#.
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag nach Austausch der Ratifikationsurkunde wirksam wird, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen3#.

#
1 ↑ Nr. 192.
#
2 ↑ Das Kirchengesetz wurde am 18. Dezember 1984 verkündet.
#
3 ↑ Nach der Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 2. Januar 1985 (KABl. 1985 S. 2) ist der Vertrag am 1. Januar 1985 wirksam geworden.