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      Geltungszeitraum von: 01.01.2021
Geltungszeitraum bis: 30.06.2021
Erläuterungen zu Artikel 128 Kirchenordnung
Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Niebuhr/Huget)
Stand: 01.01.2021
###Allgemeines
Die Bestimmung wurde bisher nur durch das 67. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 92  S. 236) geändert. Die Änderung betrifft den Tagungsrhythmus der Landessynode (Absatz 1).
##Absatz 1
Die Landessynode hatte am 19. November 2020 das 67. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen (KABl. 2020 I Nr. 92  S. 236) beschlossen. Mit der Änderung des Tagungsrhythmus der Landessynode wird die Option eröffnet, dass ab dem Jahr 2021 jeweils zweimal pro Jahr eine  ordentliche  Sitzung  der  Landessynode  durchgeführt  werden kann. Im  Jahr  2021 findet die Landessynode vom 30. Mai bis 2. Juni sowie vom 12. bis 13. November statt, im Jahr 2022 vom 12. bis 15. Juni und vom 18. bis 19. November. Hierfür war eine Anpassung der Kirchenordnung (KO) erforderlich, die im Absatz 1 bislang eine einmalige Tagung pro Jahr vorsah.  Eine  Festschreibung  auf  zwei  Termine  pro  Jahr  soll jedoch   nicht   erfolgen, da   das Verfahren zunächst erprobt wird und ein flexibler Gestaltungsumfang  geschaffen  werden  soll.  Ebenso bedarf die Geschäftsordnung  für  die Landessynode (GOLS) der entsprechenden Änderung (§ 4 GOLS). 
Insgesamt wird durch diesen Änderungsprozess auch eine Überarbeitung des landeskirchlichen Planungsverfahrens angestoßen. Ein mit     den Kirchenkreisen abgestimmter, mehrjähriger Planungshorizont erscheint sinnvoll, damit Stellungnahmeverfahren und andere Beteiligungsformate mit den jeweiligen Terminen von Leitungsorganen und Ausschüssen in Einklang stehen.
Folgendes Dokument steht zur Verfügung: