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      Erläuterungen zu § 7 EKD-Loyalitätsrichtlinie
Dezernat 34 (Juhl)
Stand: 01.11.2017
###Auszug aus der nichtamtlichen Begründung der EKD
Die Neufassung  der Richtlinie  tritt  für  die  Evangelische  Kirche  in  Deutschland  und  ihr  Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 1. Januar 2017 in Kraft. Für die Gliedkirchen tritt sie zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die jeweilige Gliedkirche der Richtlinie zugestimmt hat bzw. die Gliedkirche den Inhalt der Richtlinie in ihr Recht transformiert hat.
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