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Richtlinien
zur Anfertigung der Hausarbeiten
im Rahmen der Zweiten Theologischen Prüfung

Vom 21. September 2017

(KABl. 2017 S. 143)

Auf Grund von § 25 der Ordnung für die Zweite Theologische Prüfung (Theol. Prüfungsordnung II – ThPrO II)1# vom 21. September 2017 hat die Kirchenleitung folgende Ausführungsbestimmungen (Richtlinien) beschlossen:
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I. Zur Aufgabenstellung

1. Predigt- und Gottesdienstentwurf
Es ist der Entwurf eines Gottesdienstes mit Predigt über den für den Prüfungssonntag vorgeschlagenen Predigttext vorzulegen. Für die Anfertigung des schriftlichen Entwurfs werden 10 Tage Dienstbefreiung gewährt.
Der Entwurf für Gottesdienst und Predigt umfasst maximal 48.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (einschließlich Dokumentation, Anmerkungen oder sonstiger Anlagen). Der Entwurf ist sowohl in gedruckter Form als auch in geeigneter Form digital einzureichen.
Der Predigt- und Gottesdienstentwurf soll umfassen:
1.1
Homiletische Vorarbeiten, durch die der theologisch verantwortete Weg zur Predigt im Gottesdienst einsehbar gemacht wird. Folgende Arbeitsschritte (in austauschbarer Reihenfolge) müssen enthalten sein:
  1. Was besagt der Predigttext in seinem historischen Kontext? (Exegese).
  2. Was ist über die Bedeutung des Textes in systematisch-theologischer Perspektive zusagen? (Systematisch-theologische Überlegungen).
  3. Ggf. eigene Zugänge zum Predigttext.
  4. Was kann der Text Hörerinnen und Hörern heute in ihrer Situation, in einer bestimmten Zeit des Kirchenjahres und an ihrem Ort sagen? (Hermeneutische und homiletische Überlegungen).
  5. In welcher Beziehung steht die Gestaltung des Gottesdienstes zu diesen drei Gedankenschritten? (Liturgische und hymnologische Überlegungen).
  6. Reflexion von Ziel, Aufbau und sprachlicher Gestalt der Predigt.
1.2
Einen Überblick über den liturgischen Ablauf des Gottesdienstes, in dem die Predigt gehalten werden soll.
1.3
Eine wörtlich ausgearbeitete Predigt, deren Aufbau durch Abschnitte kenntlich gemacht wird.
2. Unterrichtsentwurf
Für die unterrichtspraktische Prüfung im Religionsunterricht ist ein schriftlicher Unterrichtsentwurf vorzulegen. Für die Erstellung dieses Entwurfs, der schriftlichen Skizze eines Praxiselements aus der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und zur Vorbereitung auf die Pädagogische Prüfung mit den Teilprüfungen im Handlungsfeld Religionsunterricht und im Handlungsfeld Kirchliche Bildungsarbeit werden 10 Tage Dienstbefreiung gewährt.
Der Entwurf für die Unterrichtsstunde im Religionsunterricht umfasst maximal 20.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Entwurf ist sowohl in gedruckter Form als auch in geeigneter Form digital einzureichen.
Der Entwurf soll folgende Aspekte umfassen:
2.1
Längerfristige Unterrichtszusammenhänge
  1. Lernausgangslage:
    Benennung der spezifischen Voraussetzungen der Lerngruppe (z. B. religiöse Sozialisation) und der Unterrichtsbedingungen, die die Unterrichtsplanung beeinflussen.
  2. Kompetenzerwerb im Rahmen der Unterrichtseinheit:
    Darstellung, welche Kompetenzerwartungen des geltenden Lehrplans in welcher Weise durch die Unterrichtseinheit angestrebt werden sollen.
  3. Aufriss der Unterrichtseinheit:
    Darstellung der Unterrichtseinheit, in der zu jeder Stunde das Thema und die kompetenzorientierte Zielsetzung benannt werden, und Verortung der Prüfungsstunde im Rahmen der Unterrichtseinheit.
2.2
Planungsentscheidungen zur Unterrichtsstunde
  1. Aktueller Kompetenzstand der Klasse:
    Diagnose der für die Unterrichtsstunde relevanten Lernvoraussetzungen in der Lerngruppe (z. B. theologisches Vorwissen).
  2. Kompetenzorientierte Zielsetzung für die Unterrichtsstunde:
    Formulierung des Stundenziels/der Stundenziele, die in der Unterrichtsstunde angesteuert werden, und Verbindung der Ziele mit dem Kompetenzerwerb im Rahmen der Unterrichtseinheit (vgl. 2.1 Buchstabe b).
  3. Inhaltliche Planungsentscheidungen:
    Darstellung und fachlich-theologische Begründung.
  4. Methodische Planungsentscheidungen:
    Darstellung und Begründung.
  5. Verlaufsplanung der Unterrichtsstunde:
    Tabellarische Darstellung der Phasen, Interaktion, Methoden, Sozialformen und Medien der Unterrichtsstunde.
sowie außerhalb der Seitenzählung:
2.3
Literatur, die für die Unterrichtsplanung verwendet wurde.
2.4
Materialien, die in der Unterrichtsstunde eingesetzt werden, z. B. Arbeitsblätter, Präsentationsfolien, Bilder etc.
3. Schriftliche Skizze eines Praxiselements aus der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden
Für den Prüfungsteil „Kirchliche Bildungsarbeit“ ist eine schriftliche Skizze eines Praxiselements aus der Konfirmandenarbeit vorzulegen. Diese Skizze umfasst in der Regel bis zu 10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. In der Skizze werden unter Berücksichtigung des kirchlichen Lehrplans für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der EKvW die wesentlichen Elemente einer Unterrichtseinheit oder eines Projekts aus der Konfirmandenarbeit knapp dargestellt und reflektiert. Als Zulassungsvoraussetzung muss die Arbeit am Tag der Prüfung in gedruckter Form vorliegen.
4. Seelsorgeverbatim
Für die Prüfung im Fach Seelsorge ist ein schriftliches Seelsorgeverbatim vorzulegen.
Das Seelsorgeverbatim ist ein verschlüsseltes Protokoll eines tatsächlich geführten Gesprächs nebst Analyse und Auswertung. Für die Anfertigung des schriftlichen Seelsorgeverbatims werden 7 Tage Dienstbefreiung gewährt.
Der Umfang der Darstellung umfasst maximal 48.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (einschließlich Dokumentation, Anmerkungen und sonstiger Anlagen). Der Entwurf ist sowohl in gedruckter Form als auch in geeigneter Form digital einzureichen.
Bei der formalen und inhaltlichen Gestaltung der Arbeit sollten folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
4.1
Kurze Einführung zum Gegenstand, zum Aufbau und zu den Zielen der Arbeit.
4.2
Gesprächsprotokoll in pseudonymisierter Form (mit verbalem Gesprächsverlauf, nonverbalen Wahrnehmungen und Angaben zu Person, Situation, Dauer des Gesprächs und andere Rahmenbedingungen).
4.3
Angaben zum Motiv für die Auswahl dieses Gesprächs.
4.4
Analyse des Gesprächs
  1. Gliederung des Gesprächsverlaufs (möglicherweise Stellung des Gesprächs innerhalb einer Reihe von Gesprächen),
  2. angesprochene Themen, Motive, Informationen auf der Sachebene,
  3. Ebene der Person der Gesprächspartnerin oder des Gesprächspartners: Gefühle, Konflikte, Glaubenseinstellungen, Bedürfnisse und Wünsche, Beziehungen,
  4. Ebene der Person der Seelsorgerin oder des Seelsorgers: eigene Rolle, Gefühle, Widerstände, seelsorgliche Grundhaltung,
  5. Beschreibung der seelsorglichen Beziehung, des Kommunikations- und Interaktionsprozesses.
4.5
Ausführungen zum Seelsorgeverständnis
  1. Darstellung des eigenen Seelsorgeverständnisses unter Bezugnahme auf grundlegende Entwürfe der Poimenik,
  2. Kriterien, die sich daraus für die Bewertung des Seelsorgegesprächs ergeben.
4.6
Reflexion des Gesprächsverlaufs
  1. Wie konnte das eigene Seelsorgeverständnis in dem Gespräch umgesetzt werden?
  2. Was ist offengeblieben oder nicht gelungen?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für eine mögliche Gesprächsfortsetzung?
5. Schriftlicher Bericht über das Gemeindeprojekt
Für die Prüfung Gemeindeentwicklung/Kybernetik ist ein Bericht über ein Gemeindeprojekt vorzulegen. Das Thema des Projekts wird in der Gemeinde abgestimmt und dem Theologischen Prüfungsamt angezeigt. Über die Anerkennung des Themas entscheidet der oder die Vorsitzende des Prüfungsamts innerhalb von vier Wochen. Für die Anfertigung des schriftlichen Berichts über das Gemeindeprojekt werden sieben Tage Dienstbefreiung gewährt.
Der Umfang der Darstellung umfasst maximal 48.000 Zeichen inklusive Leerzeichen (einschließlich Dokumentation, Anmerkungen und sonstiger Anlagen). Der Entwurf ist sowohl in gedruckter Form als auch in geeigneter Form digital einzureichen.
5.1
Voraussetzungen für die Durchführung eines Gemeindeprojekts:
  1. der Inhalt des Projekts deckt sich nicht mit der pfarramtlichen Regeltätigkeit und ist für die Gemeinde ein neues Arbeitsvorhaben,
  2. die Dauer des Projekts ist begrenzt,
  3. es lässt sich in Arbeitspakete zerlegen,
  4. als Leiterin oder Leiter werden die Vikarin oder der Vikar vom Presbyterium mit der Durchführung beauftragt. Daher ist dem Presbyterium eine Projektskizze mit Angaben zu Ziel, Kosten, Arbeitsaufwand, Anfangs- und Endpunkt sowie Mitarbeitenden des Projekts vorzulegen,
  5. in die Durchführung des Projekts sollen andere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende eingebunden sein.
5.2
Die schriftliche Darstellung soll folgende Aspekte umfassen:
  1. theoriegeleitete, literaturbasierte Vorstellung und Begründung der Projektidee,
  2. Projektskizze mit Projektziel,
  3. praktisch-theologische Begründung und Einordnung des Projekts,
  4. Bericht über den konkreten Ablauf des Projekts,
  5. kritische Auswertung des Projekts,
  6. Lernerfahrungen aus dem Projekt im Hinblick auf Gemeindeentwicklung und Kybernetik (entsprechend zu 5.2 Buchstabe a).
Die Darstellung kann durch Anmerkungen und durch eine Dokumentation mit wichtigen Projektmaterialien ergänzt werden.
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II. Zur schriftlichen Form

Die vorgeschriebene Anzahl der Zeichen ist zu beachten. Über die vorgeschriebene Zeichenzahl hinausgehende Arbeiten können zurückgewiesen werden. Der Versuch, durch willkürliche Abkürzungen o. Ä. Raum zu gewinnen, ist nicht zulässig.
Arbeiten die digital einzureichen sind, werden nur in einem solchen Format akzeptiert, das das Zählen der Zeichen ermöglicht und vom Prüfungsamt mit dort zur Verfügung stehenden Arbeitsmitteln geöffnet werden kann.
Jeder Hausarbeit ist eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut vorzuheften: „Ich versichere, dass ich diese Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und die benutzte Literatur vollständig angegeben habe. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken entnommen sind, habe ich unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht.“
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III. Schlussbestimmungen

  1. Diese Richtlinien treten am 1. April 2018 in Kraft.
  2. Sie finden erstmalig auf die Vikarinnen und Vikare Anwendung, die am 1. April 2018 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden sind.

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1 ↑ Nr. 525.1.