.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
#§ 6
§ 7
#§ 8
Geltungszeitraum von: 01.05.2008
Geltungszeitraum bis: 31.12.2014
Satzung des Fachverbandes für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (FVGBOE)
Vom 13. März 2008
####§ 1
Fachverband für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung
1Der Fachverband für Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Fachverband) ist angegliedert an das Amt für missionarische Dienste der Evangelischen Kirche von Westfalen (AmD) und arbeitet gemäß der von der Kirchenleitung erlassenen Ordnung für die Gemeindeberatung in der jeweils gültigen Fassung. 2Zweck und Aufgaben des Fachverbandes sind in der Ordnung für die Gemeindeberatung geregelt.
#§ 2
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Fachverbandes ist das Kalenderjahr.
#§ 3
Mitgliedschaft
(
1
)
Der Fachverband ist der Zusammenschluss der landeskirchlich anerkannten Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberater.
(
2
)
Auf Beschluss des Vorstandes im Einvernehmen mit dem AmD und mit landeskirchlicher Zustimmung können folgende Personen Mitglied des Fachverbandes werden:
- ausgebildete Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberateroder
- in Ausbildung befindliche Personen oder
- Personen mit ähnlicher Ausbildung.
(
3
)
1Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die landeskirchliche Anerkennung endet oder wenn die Voraussetzung gemäß Absatz 2 nicht mehr besteht. 2Erlischt die Mitgliedschaft auf Grund der Beendigung der landeskirchlichen Anerkennung, kann die Aufnahme gemäß Absatz 2 nur mit landeskirchlicher Zustimmung geschehen.
(
4
)
Alle Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
#§ 4
Supervisionsgruppen
1Zur fachlichen Reflexion schließen sich die Gemeindeberaterinnen und Gemeindeberater zu Supervisionsgruppen zusammen. 2Jede Supervisionsgruppe wählt eine Sprecherin oder einen Sprecher.
#§ 5
Organe
Organe des Fachverbandes sind:
- die Fachverbandskonferenz;
- der Vorstand.
§ 6
Fachverbandskonferenz
(
1
)
Die Mitglieder des Fachverbandes bilden die Fachverbandskonferenz.
(
2
)
Die Fachverbandskonferenz hat folgende Aufgaben:
- Beratung über Grundsatzfragen und Beschlussfassung über fachliche Grundsatzpositionen im Arbeitsbereich Gemeindeberatung;
- Wahl der von ihr zu wählenden Mitglieder des Vorstandes;
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes;
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
(
3
)
1Die Fachverbandskonferenz wird mindestens einmal im Geschäftsjahr durchgeführt. 2Sie wird vom Vorstand fristgerecht mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
#§ 7
Vorstand
(
1
)
1Der Vorstand besteht aus mindestens vier Personen. 2Geborenes Mitglied ist die oder der landeskirchliche Beauftragte für Gemeindeberatung; die übrigen Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren aus dem Fachverband gewählt.
(
2
)
1Der Vorstand leitet den Fachverband. 2Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Pflege, Weiterentwicklung und Festlegung der Qualitätsstandards;
- Kommunikation der fachlichen Standards nach außen;
- Integration aller Gemeindeberatenden in der EKvW;
- Festlegung der Grundsätze für die Ausbildung.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Fachverbandssatzung tritt am 1. Mai 2008 nach Genehmigung durch die Kirchenleitung und Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft1#.