.Beschluss der Landessynode
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2020 und 2021
Vom 18. November 2020
(KABl. 2020 I Nr. 119 S. 280)
####2020
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 18. November 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 Folgendes:
Erreicht das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 das geschätzte Kirchensteueraufkommen in Höhe von 520 Mio. € nicht, erfolgt die Verteilung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1#).
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 die geschätzte Kirchensteuer von 520 Mio. €, soll das Mehraufkommen in Höhe von bis zu 603.250 € für die Finanzierung des NCC bereitgestellt werden.
Ein möglicherweise vorhandenes Mehraufkommen soll jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz2# zugeführt werden.
#2021
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 18. November 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)3#:
Gesamtsumme | 510.000.000 € | |
Zuweisung EKD-Finanzausgleich gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 FAG4# | 11.600.000 € | |
Zuführung Clearing-Rückstellung gemäß § 2 Absatz 3 FAG5# | 0 € | |
Verteilungssumme | 498.400.000 € |
1. | Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a FAG6# | 44.856.000 € |
2. | 44.229.375 € | |
3. | 88.649.300 € | |
4. | 320.665.325 € | |
Betrag je Gemeindeglied 320.665.325 € : 2.150.027 = 149,144790 € | ||
498.400.000 € |